Für eine Einheit Psychotherapie (50min) werden € 90,00 ( für Paartherapie 115€) verrechnet.
Es gibt die Möglichkeit eines Kostenzuschusses: Dazu benötigen Sie eine Diagnose und eine ärztliche Untersuchungsbestätigungab der 2. Therapieeinheit. Je nach Krankenkasse bekommen Sie einen gewissen Anteil pro Therapiesitzung als Kostenzuschuss rückerstattet (ÖGK-S €33,70, SVB/SVS €45,00 und BVAEB ca. € 46,60 – jeweils pro Stunde).
Die ersten 10 Stunden sind bewilligungsfrei – werden mehr als 10 Stunden benötigt, stelle ich gemeinsam mit Ihnen (bis zur 11.Stunde) einen Antrag zur weiteren Bewilligung von Therapiestunden mit Kostenzuschuss bei Ihrer Kasse.
Zur Abrechnung schicken Sie die Originalhonorarnote mit der Einzahlungsbestätigung und der ärztlichen Bestätigung an die Kasse.
Als Vertragstherapeutin mit der ARGE Psychotherapie habe ich auch die Möglichkeit Psychotherapie als Sachleistung abzurechnen.
Dafür gibt es 2 Varianten:
- Psychotherapie als Sachleistung für schwer Erkrankte für Versicherte der ÖGK-S, BVAEB-S und SVS:
Hierfür stelle ich mit Ihnen gemeinsam einen Antrag, wodurch Therapieplätze nach Schwere der Krankheit, Dringlichkeit und sozialer Bedürftigkeit nach vergeben werden. Der/die Patientin trägt nur einen kleinen Selbstbehalt von 20% des Kassentarifes pro Einheit (derzeit € 15,50), bei einer BVAEB-Versicherung sind es nur 10 % Selbstbehalt. Für Minderjährige entfällt dieser Kostenbeitrag.
- Psychotherapie als Sachleistung für wirtschaftlich Schwache für Versicherte der ÖGK-S und BVAEB:
Die Voraussetzungen hierfür sind, dass die Personen, die die Therapie in Anspruch nehmen wollen, im Bundesland Salzburg versichert sind und eingeschränkte Einkommensverhältnisse aufweisen (Richtsätze orientieren sich an der Mindestsicherung). Die Prüfung erfolgt durch den jeweiligen Versicherungsträger.
Dazu ist ein Antrag notwendig, den man online auf der Seite der Gebietskrankenkasse (www.gesundheitskasse.at – „Online Filiale“ – PDF Formulare – Psychotherapie – WS Antrag) ausdrucken kann. Hat man diesen ausgefüllt und abgeschickt, erhält man in wenigen Wochen Bescheid, ob man Anpruch auf Psychotherapie als Sachleistung erhält und kann beim Vertragstherapeuten einen Termin vereinbaren. Diese sind im Therapeutenverzeichnis mit „WS“ gekennzeichnet bzw. kann man unter www.arge-psychotherapie.at herausfinden, wer diese Leistung anbietet.
Für den WS-Antrag ist es von Vorteil, diesen vor Therapiebeginn zu stellen, damit die Finanzierung gewährleistet ist.
Für weitere Informationen finden Sie auf www.arge-psychotherapie.at oder bei Ihrem Versicherungsträger
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Ich bitte Sie, Terminabsagen bzw. Terminverschiebungen bis spätestens 24 Stunden vorher bekanntzugeben – ansonsten werde ich das volle Honorar in Rechnung stellen, da diese Stunde nicht anderweitig vergeben werden kann. Ich bitte Sie hierfür um Verständnis. Versäumte Stunden müssen privat beglichen werden und werden nicht von der Kasse übernommen!